AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pascal Blank Consulting
Oktober 2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Pascal Blank Consulting (im Folgenden “Auftragnehmer”) und dem Kunden (im Folgenden “Auftraggeber”) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen SEO, Performance Marketing, Content-Erstellung, Webanalyse, Tracking und verwandten digitalen Marketingdiensten. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Subunternehmer für die Leistungserbringung hinzuzuziehen.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Eine Garantie für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs, wie das Erreichen bestimmter Rankings oder Kampagnenergebnisse, wird jedoch nicht übernommen.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Angebots oder durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsfristen und Teilleistungen
Die im Angebot angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände entstehen (z.B. verspätete Zuarbeit des Auftraggebers), führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfristen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der Leistungen auszusetzen.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer Zugang zu allen relevanten Systemen und Plattformen erhält, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung ist ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu verlangen. Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Leistungserbringung bis zur Begleichung der offenen Rechnungen einzustellen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle durch den Auftragnehmer erstellten Werke (z.B. Berichte, Analysen, Konzepte, Präsentationen, Grafiken, etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten, sofern dies im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen Dritter, die im Rahmen des Projekts beauftragt wurden, wie z.B. Hosting- oder Werbeanbieter. Ansprüche im Zusammenhang mit Drittleistungen sind direkt gegen den Drittanbieter zu richten.
9. Gewährleistung
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit der üblichen Sorgfalt und nach den allgemein anerkannten Verfahren. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beheben oder eine Ersatzleistung zu erbringen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
10. Schadloshaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte (Texte, Bilder, Daten) erhoben werden. Dies gilt auch für alle damit verbundenen Rechtskosten.
11. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für eine Dauer von 5 Jahren. Die Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich ebenfalls auf alle vom Auftragnehmer beauftragten Freelancer oder Subunternehmer, die in die Projektarbeit eingebunden sind.
12. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers abzuwerben. Für jeden Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe von CHF 50’000.
13. Beendigung des Vertrags
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Bei Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
14. Force Majeure (Höhere Gewalt)
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg oder staatlichen Anordnungen. In solchen Fällen wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert.
15. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu verarbeiten. Weitere Details sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.